Der von so viel Leid begleitete Krieg war im Herbst 1918 militärisch verloren. Am selben Tag, dem 9. November 1918, an dem Kaiser Wilhelm II. auf Anraten der Generalität sein belgisches Hauptquartier verließ und um Asyl in den Niederlanden ersuchte, hatte der sozialdemokratische Abgeordnete Philipp Scheidemann von der MSPD (Mehrheitssozialdemokratische Partei Deutschlands) gegen 14 Uhr am Reichstag die Abdankung des Kaisers verkündet und die Deutsche Republik proklamiert. Nur wenig später rief am Berliner Stadtschloss Karl Liebknecht für die USPD (Unabhängige Sozialdemokratische Partei Deutschlands) die „freie sozialistische Republik Deutschland“ aus. Die Niederlage hatte die bisherigen Träger der Staatsgewalt gleichsam in Schockstarre versetzt, und die doppelte Proklamation der Republik offenbarte den tiefen Riss innerhalb der Linken. Der paritätisch mit Mitgliedern beider sozialdemokratischen Richtungen besetzte „Rat der Volksbeauftragten“ übernahm die Regierungsgewalt, schloss den erforderlichen Waffenstillstand mit den Alliierten und bereitete die Wahlen zu einer verfassungsgebenden Deutschen Nationalversammlung vor. Das Berliner Zentrum wurde von der Volksmarinedivision besetzt. Den Kern dieser Truppe bildeten Matrosen aus Kiel, die dort die Revolution eingeleitet hatten. Ihre Führung sympathisierte mit dem revolutionären Spartakus-Bund und sah in der russischen Oktoberrevolution unter Lenin das Vorbild für die zukünftige Entwicklung in Deutschland. Die Mehrheitssozialdemokraten und sogar Teile der USPD lehnten dies strikt ab. Sogar der Reichskongress der Arbeiter- und Soldatenräte, der am 16. Dezember 1918 im Preußischen Abgeordnetenhaus erstmalig zusammentrat, stimmte für die Wahl einer verfassungsgebenden Nationalversammlung und damit gegen das Rätemodell. Aus dem Spartakus-Bund heraus kam es Ende Dezember 1918 zur Gründung der Deutschen Kommunistischen Partei (KPD), deren prominenteste Gründungspersönlichkeiten Karl Liebknecht und Rosa Luxemburg waren.

Wegen der unübersichtlichen Lage trat die verfassungsgebende Deutsche Nationalversammlung am 6. Februar 1919 nicht in der Hauptstadt Berlin, sondern in Weimar zusammen. Oberbürgermeister Wermuth hatte sich vergeblich bemüht, Berlin als Tagungsort zu retten. Um die Voraussetzungen dafür zu schaffen, setzte die provisorische Regierung Gardeeinheiten aus Potsdam gegen die Revolutionäre ein. Am 24. Dezember kam es zum Artilleriebeschuss des von der Volksmarinedivision gehaltenen Berliner Stadtschlosses. Im Januar 1919 erstickten die aus rechtsstehenden ehemaligen Weltkriegssoldaten gebildeten Freikorps gemeinsam mit Regierungstruppen die Berliner Revolution. Zu Kämpfen war es vor allem im Berliner Zeitungsviertel gekommen. Die Sieger nahmen Rache nicht nur an den revolutionären Kämpfern, sondern auch an Zivilisten wie Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht, die ermordet wurden.

Erst diese großen politischen Umwälzungen ermöglichten eine grundsätzliche Neuordnung des Berliner Raumes. Die Ansätze dazu waren schon vorher vorhanden. Die preußische Staatsregierung hatte bereits während des Krieges einsehen müssen, dass der Zweckverband nicht mehr in dem von ihr gewünschten Sinne funktionierte. Geführt von ihrem liberalen Oberbürgermeister und späteren preußischen Staatsminister Alexander Dominicus, stimmten die Schöneberger Mitglieder der Verbandsversammlung gemeinsam mit Berlin. Damit hatten sich bereits während der Kriegszeit die Mehrheitsverhältnisse in dem Beschlussorgan des Zweckverbandes geändert. 1917 gründete Dominicus den als Netzwerk operierenden „Bürgerausschuß Groß-Berlin“ und konnte für seine Arbeit auch Oberbürgermeister Wermuth gewinnen.

Im Januar 1919 fand die Wahl zur verfassungsgebenden preußischen Landesversammlung nach demokratischen Grundsätzen – nicht mehr nach dem Dreiklassenwahlrecht – statt. Aus ihr ging eine neue, demokratisch legitimierte preußische Staatsregierung hervor. Zu den vorrangigen Themen von Regierung und Parlament gehörte die kommunale Neuordnung des Ballungsraumes Berlin. Damit begann die Abkehr von der bisherigen Politik des „in-Schach-Haltens“ der Hauptstadt durch ihre Vororte. Es war vor allem die bisher unterrepräsentierte Sozialdemokratie, die eine Neuordnung des Berliner Raumes in der Landesversammlung forderte. Keimzellen einer neuen übergemeindlichen kommunalen Ordnung hatten sich bereits während des Krieges im Bereich der Lebensmittelversorgung herausgebildet. Hier ist in erster Linie die „Brotkartengemeinschaft Groß Berlin“, in der die Gemeinden des verstädterten Gebiets um Berlin vereinigt waren, zu nennen. Brotkarten waren in Berlin bereits 1914 eingeführt worden. Die Brotkartengemeinschaft erstreckte sich bald über alle kreisfreien Städte um Berlin, und 1917 sahen sich auch die Landkreise Teltow und Niederbarnim zu einer Zusammenarbeit mit ihr gezwungen.

Seit dem Ende der Monarchie amtierte Paul Hirsch (SPD) als preußischer Ministerpräsident und lud bereits am 28. November 1918 Kommunalpolitiker des Berliner Raumes zu einem Gespräch über die Lösung des Groß-Berlin-Problems. Weitere Sitzungen folgten unter der Leitung des Unterstaatssekretärs im preußischen Innenministerium Dr. Friedrich Freund. Wermuth, sein Stellvertreter Reicke und der sie beratende Verfassungs- und Staatsrechtler Dr. Hugo Preuß, der dem Magistrat bis 1918 als unbesoldeter Stadtrat angehört hatte, forderten eine Einheitsgemeinde.

In vielen Kommunen gab es dagegen Widerstände. Dies traf besonders auf Spandau zu. Als kreisfreie Stadt hatte Spandau dem „Zweckverband Groß-Berlin“ seit dessen Konstituierung im Jahre 1912 angehört, ohne gefragt gewesen zu sein. Obwohl die Spandauer Stadtverwaltung im Einvernehmen mit den Stadtverordneten diese Entwicklung und den Verband als solchen bekämpfte, war die Havelstadt mit dem Berliner Raum spätestens seit der Ansiedlung des Siemenskonzerns auf den Nonnendammwiesen in den für den Verband entscheidenden Problemkreisen eines einheitlichen Bebauungsplanes und der Vereinheitlichung des Verkehrsnetzes untrennbar verbunden. Stärker noch als der Zweckverband drohte nun die Eingemeindung nach Berlin die Selbstständigkeit der seit ihren Anfängen im Mittelalter eigenständigen Stadt einzuschränken. Im Gegensatz zu den anderen Vorortgemeinden war die Spandauer Linke für den Erhalt der kommunalen Selbstständigkeit. Einstimmig nahmen am 17. Juli 1919 die politisch unterschiedlichen Fraktionen zuzurechnenden Stadtverordneten die folgende Resolution an: „Sollte es uns nicht erspart bleiben, in das neue Groß-Berlin mit hineinzukommen, so kann und darf dies höchstens in einer Form loser Zusammenfassung geschehen, bei der aber die kommunale Selbständigkeit Spandaus und sein Verwaltungsorganismus unangetastet bleibt. Hierfür müssen wir uns, falls wir nicht aus Groß-Berlin herausbleiben sollten, mit aller Kraft einsetzen …“

Am 27. April 1920 nahm die Preußische Landesversammlung das „Gesetz über die Bildung einer neuen Stadtgemeinde Berlin“ mit den Stimmen der SPD, der USPD und Teilen der linksliberalen DDP (Deutsche Demokratische Partei) mit nur einer knappen Mehrheit (164 gegen 148 Stimmen) an. Es wurde am 1. Oktober desselben Jahres rechtskräftig. Das neue, 884 Quadratkilometer umfassende Stadtgebiet wurde in 20 Bezirke aufgeteilt, in denen „zur Wahrnehmung der örtlichen Interessen, zur Durchführung der Selbstverwaltung und zur Entlastung der städtischen Körperschaften der Stadtgemeinde Berlin eine Bezirksversammlung und ein kollegiales Bezirksamt“ eingerichtet werden sollte. Den Flächenumfang der gesamten Stadt wie auch die Grenzen der neuen Stadtbezirke bestimmte jeweils das Gesetz. Hierbei hatte es längere Auseinandersetzungen gegeben. Der in der preußischen Staatsregierung zuständige Unterstaatssekretär Dr. Freund wollte die neue Stadt auf den Raum der sie umgebenden sieben Vorortstädte (Spandau, Charlottenburg, Wilmersdorf, Schöneberg, Neukölln, Lichtenberg und Köpenick), mithin auf einen Radius von etwa zehn Kilometern um den Kern beschränkt sehen. Oberbürgermeister Wermuth plädierte für ein größeres Stadtgebiet. Entlang den großen Eisenbahnlinien hatte sich der städtische Einzugsbereich bereits vor dem Ersten Weltkrieg wesentlich darüber hinaus ausgedehnt. So war der „Wettbewerb Groß-Berlin“ von einem Radius von rund 30 Kilometern ausgegangen. Der Architekt, Stadtplaner und Publizist Martin Mächler hielt in einer Denkschrift aus dem Jahr 1920 sogar einen Radius von 50 Kilometern für erforderlich. Der von Oberbürgermeister Wermuth befürwortete Kompromiss setzte sich in wesentlichen Punkten durch. Ein Gebiet mit einem Radius von durchschnittlich 15–20 Kilometern um den Berliner Stadtkern wurde eingemeindet. Im äußersten Südwesten reichte das neue Stadtgebiet unmittelbar an Potsdam heran. Der westlich der Havel gelegene Teil der Potsdamer Kulturlandschaft mit dem Schloss und Park Klein-Glienicke sowie der Pfaueninsel gehörte nun zum Berliner Stadtgebiet und zählt seit 2008 zum Weltkulturerbe. Zu der neuen Einheitsgemeinde Berlin von 1920 gehörten neben der Stadt Berlin sechs weitere kreisfreie Städte, eine im Landkreis verbliebene Stadt (Köpenick), ferner 59 Landgemeinden und 27 Gutsbezirke. Der neue Kommunalkörper mit einer Bevölkerung von 3,864 Millionen Einwohnern und einer Flächenausdehnung von 878,1 Quadratkilometern übertraf nicht nur alle anderen deutschen Städte, sondern gehörte nach London und New York noch vor Paris zu den größten Stadtgemeinden der damaligen Welt. Die Fläche des neuen Kommunalkörpers war allerdings wesentlich geringer als die des von dem neuen Gesetz aufgehobenen Zweckverbandes, dessen Vermögen an die neue Stadtgemeinde überging.

Der Text ist ein Ausschnitt aus dem Buch »Berlin wird Metropole. Geschichte der Region« von Felix Escher, Elsengold Verlag 2020.
Hier geht es zum Buch: https://elsengold.de/produkt/berlin-wird-metropole/

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